Fahrkarten und Tarife
Hier gibt es eine Übersicht, wo Fahrscheine gekauft werden können.
Die BSVG ist Partner im Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB). Der VRB ist zuständig für die Fahrscheine, die man im Verbund nutzen kann. Eine gute Übersicht, welches Ticket für welche Fahrt das beste ist, gibt es hier.
Das hängt von der Art der Fahrkarte ab. Tickets, die an unseren Vorverkaufsstellen gekauft wurden, müssen beim Einstieg in Bus und Bahn immer entwertet werden. Das gleiche gilt für Mehrfahrten-Tickets und Mehrfach-Tagestickets, die in Bus oder Bahn gekauft werden. Beim Kauf in der App wird die Fahrt automatisch entwertet – das gilt auch für die jeweils erste Fahrt bei Mehrfahrtenkarten und Mehrfach-Tagestickets. Weitere Fahrten danach müssen ebenfalls in der App entwertet werden.
Wer nur in der Stadt Braunschweig unterwegs ist, bewegt sich in der Tarifzone 40. Hier gilt der Stadttarif. Wenn du in Orte in der Umgebung fahren willst, musst du eine Fahrkarte für zwei oder mehrere Zonen kaufen. Für welche genau, erfährst du hier.
Von ihrem sechsten Geburtstag an brauchen Kinder ein eigenes Ticket. Die Kindertickets können bis zum 15. Geburtstag genutzt werden. Kinder, die jünger sind als sechs Jahre, brauchen keinen eigenen Fahrschein. Allerdings müssen sie von einem Erwachsenen mit gültigem Fahrausweis begleitet werden. Bei Gruppenkarten gelten Kinder als gleichwertige Personen - wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem fünfjährigen und einem siebenjährigen Kind müsste also eine Gruppenkarte für drei Personen kaufen.
Sicherheit und Fundsachen
Wenn dir in unseren Fahrzeugen etwas verloren geht, dann kannst du dich an unser Service-Center am Bohlweg wenden. Hier werden alle Fundsachen gesammelt. Alle Informationen und Kontaktdaten zu den Fundsachen findest du hier.
Unterwegs mit der BSVG
Hunde dürfen nur mitfahren, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, die dafür geeignet ist. Außerdem müssen sie angeleint sein. Hunde, die andere Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen. Blindenführhunde, die einen blinden Fahrgast begleiten, dürfen immer mitgenommen werden. Andere Tiere müssen sich in geeigneten Behältern befinden. Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde, Katzen und andere Kleintiere brauchen keinen Fahrausweis und werden kostenlos befördert.
Wie funktionieren ALT und ALB
Ein ALT ist ein Taxi, das auf bestimmten Linienabschnitten und zu bestimmten Zeiten anstelle eines regulären Busses fährt. Es verkehrt nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und folgt dabei dem regulären Fahrplan. Fahrgäste müssen Ihre Fahrt spätestens 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt telefonisch unter 05 31 28 639 - 588 anmelden. Dabei bitte Namen und gewünschten Ein- und Ausstiegspunkt angeben.
Ein ALB ist ein Bus, der bestimmte Haltestellen nur auf Anfrage bedient. Wenn Sie an einer solchen Haltestelle einsteigen möchten, melden Sie dies entweder direkt beim Fahrpersonal an oder rufen Sie spätestens 30 Minuten vor der Abfahrt unter 05 31 28 639 - 588 an.
Im Fahrplan sind entsprechende Fahrten mit den Abkürzungen ALT oder ALB markiert. Auch die elektronische Fahrplanauskunft weist diese Kennzeichnungen aus.
Nein, es gelten die normalen Tarifbestimmungen. Es entstehen keine Zusatzkosten, der reguläre Fahrschein ist ausreichend.
Ja, sperriges Gepäck wie Skier oder Schlitten kann nicht mitgenommen werden. Der Transport von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für Hunde gilt eine Sonderregelung: Sie dürfen mitgenommen werden, sofern sich andere Fahrgäste nicht belästigt fühlen.
Wenn etwas schiefgeht
Das Mobilitätsversprechen von BSVG und Stadt Braunschweig gilt täglich zwischen 5:00 und 24:00 Uhr. Alle Stadtteile sind in dieser Zeit entsprechend ihrer Größe und ihrer Einwohnerdichte mindestens stündlich mit Bus, Tram oder ALT an die Innenstadt und den Hauptbahnhof angebunden.
Verpassen Fahrgäste durch das Verschulden der Braunschweiger Verkehrs-GmbH einen fahrplanmäßigen Anschluss und kommen innerhalb der nächsten 20 Minuten nicht in Richtung ihres Zieles weiter, organisiert ihnen unsere Leitstelle ein Taxi. Die BSVG übernimmt die Taxi-Kosten bis zu einer Höhe von 20 Euro.
Ansprechpartner für die Taxi-Bestellung ist die Leistelle unter (05 31) 28639-588.
Ausgeschlossen von unserer Garantie sind Umstände, die wir nicht beeinflussen können. Dazu gehören höhere Gewalt, wie zum Beispiel starker Schneefall, Glatteis, Eisregen, Entgleisungen, sonstige Betriebsstörungen und Sperrungen durch Polizei und Feuerwehr. Aber auch ungünstige Verkehrsverhältnisse können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverschuldet daran hindern, die veröffentlichten Fahrpläne einzuhalten.
Unsere Mobilitätsgarantie gilt für alle Linien die von uns oder in unserem Auftrag gefahren werden. Sie ist eine freiwillige Leistung gegenüber unseren Kunden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in begründeten Ausnahmefällen eine Auszahlung vorbehalten bzw. den Auszahlungsbetrag mit Forderungen gegen Kunden verrechnen.